Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Berghaus Turracherhöhe
Turracherhöhe 37, 9565 Ebene Reichenau

 

 

  • Abschluss des Vertrages

1.1. Buchungswünsche können persönlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch das Berghaus, die ebenfalls per Mail oder per Post erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, sondern nur eine telefonische Zusage, so reicht auch die Bereitstellung des Appartements.

 

  • An- und Abreise

2.1. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüssel für das Appartement werden entweder persönlich vor Ort übergeben oder sind in einem Partnerbetrieb abzuholen oder in einem mechanischen Schlüsseltresor neben dem Hauseingang deponiert. Der Gast erhält den Code für diesen Tresor für seinen Aufenthalt bzw. die Information über den Partnerbetrieb bereits in der Buchungsbestätigung oder 2-3 Tage vor Anreise per Mail.

2.2. Die Rückgabe des Appartements sowie des Schlüssels hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das Berghaus berechtigt, 50 % des vollen Tagespreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr kann der volle Tagespreis berechnet werden.

 

  • Leistungen und Preis

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Inhalt unserer Homepage und den Angaben in der Buchungsbestätigung.

Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Wasser, WIFI Internet-Zugang, Fernsehen sowie Strom und Holz zum Heizen. Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

3.2. Eine Reinigung der Appartements erfolgt nach der Abreise bzw. laut etwaiger Sondervereinbarung.

3.3. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich das Berghaus vor, die vereinbarten Preise um maximal 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.

 

  • Zahlung

4.1. Generell erfolgt die Verrechnung der Appartements per Rechnung (Überweisung sofort, ohne Abzug).

Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.

Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe für diese Dauer.

4.2. Kontodaten: Bankverbindung Volksbank Steiermark AG, IBAN AT40 4477 0791 7627 0000, BIC VBOEATWWGRA

4.3. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.

 

  • Stornobedingungen

Das Berghaus ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Appartement nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Appartements hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:

5.1. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden vom Berghaus die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):

Stornierungen bis zu 3 Monate vor Anreise sind kostenfrei.

Stornierungen werden ab 3 Monate vor Buchungsbeginn mit 50% und ab 1 Monat vor Buchungsbeginn mit 70% verrechnet. Stornierungen 14 Tage vor Buchungsbeginn oder Nichtanreisen werden mit 100% verrechnet.

 

  • Haftung

6.1. Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Berghaus durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.

Das Berghaus ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.

6.2. Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Schlüssel, behält sich das Berghaus vor, einen Betrag in Höhe von mindestens € 150, – zu verlangen. Falls sich der Gast aussperrt, hat er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst zu tragen.

6.3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6.4. Wird das Berghaus durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch verpflichtet sich das Berghaus, eine seiner Meinung nach gleichwertige Unterkunft zu vermitteln.

6.5. Für Unfälle im Appartement wird keine Haftung übernommen.

6.6. Für den Parkplatz wird keine Haftung übernommen.

6.7. Wir haften für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

6.8. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

 

  • Gewährleistung

7.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.

7.2. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden.

Der Gast ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.

Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Berghaus mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

 

  • Besondere Hinweise

8.1. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt bzw. bedarf einer gesonderten Sondervereinbarung.

8.2. Rauchen sowie offenes Feuer im Appartement sind ausnahmslos verboten.

8.3. Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen, im Appartement darf keine feuchte Wäsche aufgehängt werden.

8.4. Die Verwendung von einem Luftbefeuchter ist nicht erlaubt.

8.5. Das Berghaus ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm (Musik, Gesang, etc.) zu fordern.

8.6. Es gilt die jeweilige im Appartement ausgehängte Hausordnung einzuhalten.

8.7. Das Tönen und Färben von Haaren im Appartement ist ausnahmslos verboten.

8.8. Die zur Verfügung gestellten Leintücher, Bettwäsche, Hand- und Badetücher sind Eigentum vom Berghaus und werden bei Verlust oder Beschädigung mit jeweils € 50,00 in Rechnung gestellt.

 

8.9. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt das Berghaus zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechnung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum der Buchung. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Berghaus zu ersetzen.

8.10. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

8.11. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Das Berghaus verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 2 Monaten.

8.12. Für persönliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

8.13. Bei Rückgabe des Appartements ist dieses in folgendem Zustand zu hinterlassen:

besenrein, Müll beseitigt, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen.

8.14. Bei Gefahr im Verzug ist der Gast verpflichtet, sofort das Berghaus telefonisch zu verständigen!

 

  • Allgemeines

9.1. Es gilt österreichisches Recht.

9.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.

9.3. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Appartement schriftlich bestätigt worden sind.

 

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.10.2020